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 Artsteckbriefe

Autoren  dieses Artsteckbriefes:  Bernd Cegielka ,  Henrik Stoehr

Coenagrion ornatum  (Selys, 1850)

weitere Bilder

Coenagrion ornatum, Vogel-Azurjungfer, Männchen

©  Henrik Stoehr

2018

Coenagrion ornatum , Weibchen

Coenagrion ornatum, Vogel-Azurjungfer, Weibchen / Vergleichstafel

©  Henrik Stöhr

2014

Coenagrion ornatum, Vogel-Azurjungfer, Tandem bei der Eiablage

©  Henrik Stoehr

2014

 

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Coenagrion ornatum, Maennchen

Coenagrion ornatum, Männchen

©  Rainer Timm

2006

Coenagrion ornatum, Vogel-Azurjungfer, Weibchen

©  Stephan Geschke

2010

Coenagrion ornatum, Vogel-Azurjungfer, Tandem

©  Helga Pöchhacker-Florian

2009

Arten der Gruppe

Autor: Bernd Cegielka

In Mitteleuropa gibt es in der Gattung Coenagrion 9 Arten, 4 weitere Arten existieren in Nord-, Ost- bzw. Südeuropa.

Verbreitung

Autor: Bernd Cegielka

Pontomediterranes Faunenelement, Verbreitungszentrum in Südeuropa, Balkan und Schwarzmeerstaaten, in Mittel- und Westeuropa nur sporadische Vorkommen.

Lebensraum

Autor: Bernd Cegielka

Sonnige, saubere und vegetationsreiche Wiesengräben und –bäche mit langsamer Fließgeschwindigkeit.

Ökologie und Lebensweise

Autor: Bernd Cegielka

Die Flugzeit ist sehr kurz, sie beginnt ab Mitte Mai und endet schon Mitte Juli. Die Imagines halten sich überwiegend im Bereich des Gewässerprofils mit nicht zu hochwüchsigen Wasserpflanzen auf. Die Männchen patrouillieren an offenen Stellen dicht über der Wasseroberfläche. Bei hohem Temperaturen kann die Aktivität von 9:00 Uhr bis etwa 19:00 Uhr festgestellt werden. Bei der Eiablage wird das Weibchen meist vom Männchen begleitet, wobei das Paar während der Ablage vollständig abtauchen kann. Die Larven leben im lockeren Bodengrund und in der Vegetation langsam fließender Gräben oder Wiesenbäche. Ob die Larvalentwicklung ein oder zwei Jahre dauert ist nicht näher bekannt. In kalten Jahren mit zufrierenden Gewässern kommt es zu starken Bestandeinbrüchen.

Hilfe zur Bestimmung

Autor: Henrik Stoehr

Die Vogel-Azurjungfer ist eine mittelgroße Kleinlibelle und erreicht eine Flügelspannweite von 12-21mm und eine Körperlänge von 27-31mm. Die Männchen der Art ähneln sehr C. mercuriale, sind jedoch kräftiger gebaut; auch die Weibchen sind auffallend robust. Das schwarze Zeichnungsmuster ihres Hinterleibs lässt, zum Unterschied zu anderen Coenagrion-Arten, etwa das halbe Segment frei und endet v.a. auf den mittleren Segmenten (Segmente 3 und 4) nach vorne mit lang ausgezogener Mittelspitze. Am sichersten sind beide Geschlechter anhand der Form der Hlb-Anhänge (Männchen) und des Prothorax-Hinterrandes (Weibchen) zu erkennen. Weibchen treten in zwei Farbformen auf; in der Regel als blaugrüne, manchmal aber auch als blaue Farbform.

Ähnliche Arten

Autor: Henrik Stoehr

Wie alle Coenagrion-Arten sind die Männchen am sichersten an der Gestalt der Hlb-Zangen, die Weibchen am Hinterrand des ersten Brustsegmentes (Prothorax) zu erkennen. Es empfiehlt sich dafür einen Bestimmungsschlüssel wie „Libellen, Dr. Arne Lehmann/Johann Hendrik Nüß (2015), Verlag DJN Deutscher Jugendbund für Naturbeobachtung“ zu verwenden, der sehr leicht verständlich und sehr preiswert zu erwerben ist.

Besondere Ähnlichkeit besteht zu Coenagrion mercuriale (Helm-Azurjungfer), das mit C. ornatum taxonomisch nahe verwandt und ökologisch sehr ähnlich ist. Die Weibchen sind mitunter sehr schwer von denen anderer Azurjungfern zu trennen, insbesondere der Fledermaus-Azurjungfer (C. pulchellum).

Taxonomische Anmerkungen

Autor: Bernd Cegielka

Coenagrion ornatum (Selys, 1850); der deutsche Name lautet Vogel-Azurjungfer.

Gefährdung & Schutz

Autor: Bernd Cegielka

Sehr selten und vom Aussterben bedroht. Gefährdungsursachen sind Intensivierung und Meliorationsmaßnahmen in der landwirtschaftlichen Produktion und damit verbundene Verrohrung, Eutrophierung, Begradigung, Beseitigung von Gräben und Wiesenbächen. Alle in Deutschland vorkommenden Libellen sind nach Bundesnaturschutzgesetz (§ 10 Abs.2 Nr. 10 b BNatSchG [2002], FFH Anhang IV-Arten) und durch die Bundesartenschutzverordnung (§ 1 BArtSchV 2005] in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Nr.10c BNatSchG, übrige Arten, besonders geschützt. Es ist deshalb verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen der Natur zu entnehmen (§ 42 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG).

Literaturhinweise

Autor: Henrik Stoehr

Bellmann, Heiko (1993): Libellen, beobachten und bestimmen. Augsburg (Naturbuch Verlag).
Brockhaus, Th. et al. (2015): Atlas der Libellen Deutschlands, Bd. 2 - Libellula Supplement 14. Bremen: GDO.
Brockhaus, Th. & Fischer, U. (2005): Die Libellenfauna Sachsens. Verlag Natur & Text.
Dijkstra, K.-D.B. (2006): Field Guide to the Dragonflies of Britain and Europe. Gillingham: British Wildlife Publishing.
Heidemann, H. & R. Seidenbusch (2002): Die Libellenlarven Deutschlands - Handbuch für Exuviensammler. Keltern: Goecke & Evers.
Jurtzitza, Gerhard (1988): Kosmos Naturführer: Welche Libelle ist das? Die Arten Mittel- und Südeuropas. Stuttgart (Franckhsche Verlagshandlung).
Kuhn, K. & K. Buchwald (1998): Die Libellen in Bayern. Stuttgart: Ulmer.
Lehmann, A. & J.H. Nüß (2015): Libellen. Göttingen: Deutscher Jugendbund für Naturbeobachtung.
Raab, R. et al. (2007): Libellen Österreichs. Wien: Springer.
Sternberg, K. & R. Buchwald (1999): Die Libellen Baden-Württembergs. Bd. 1 & 2. Stuttgart: Ulmer.
Wildermuth, H. & A. Martens (2014): Taschenlexikon der Libellen Europas, Bd. 5. Wiebelsheim: Quelle & Meyer.
Zimmermann, W. & Petzold,Falk & Fritzlar, Frank (2005) Verbreitungsatlas der Libellen (Odonata) im Freistaat Thüringen, Naturschutzreport Nr.22 der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Jena.

Zu dieser Art

Trivialnamen

deu

Vogel-Azurjungfer

pol

Latka turzycowa