Autoren dieses Artsteckbriefes: Bernd Cegielka , Henrik Stoehr
Aeshna grandis (Linnaeus, 1758)
Arten der Gruppe |
In Mitteleuropa gibt es in der Gattung Aeshna 9 Arten; 2 weitere Arten gibt es in Nordeuropa. |
Verbreitung |
Von Mittel- , Nord- und Osteuropa bis nach Sibirien. |
Lebensraum |
Sie kommt an größeren Waldteichen, Tümpeln und an langsam fließenden, verkrauteten Gräben vor. |
Ökologie und Lebensweise |
Die Flugzeit reicht von Ende Juni bis Ende September. Die Flugreviere der Männchen sind sehr groß. Sie fliegen in einiger Höhe über dem Wasser, wobei sie oft größere Strecken ohne Flügelschlag im Gleitflug zurücklegen. Selten setzen sie sich tagsüber auf Stängeln oder Zweigen in Bodennähe hin. Gegen Abend sonnt sich Aeshna grandis gern an Baumstämmen. Die Paarung der Art erfolgt am Morgen und wird in der Luft eingeleitet. Nach dem Schließen des Paarungsrades setzen sich die Libellen kurzzeitig in Bodennähe an Zweige. |
Hilfe zur Bestimmung |
Beide Geschlechter haben eine rotbraune Färbung und deutlich braun getönte Flügel. A. grandis hat nur eine sparsame Zeichnung; gelbe Thorax-Streifenseiten, gelbe Abdomen-Seitenflecke beim Weibchen und hellblaue Seitenflecken beim Männchen. |
Ähnliche Arten |
Auf Grund der rotbraunen Färbung und der deutlich braun getönten Flügel beider Geschlechter ist die Art von allen Arten ihrer Gattung zu unterscheiden. Lediglich Aeshna isoceles hat eine gewisse Ähnlichkeit, ist aber durch die fast farblosen Flügel und die leuchtend grünen Augen gut abzugrenzen. |
Wissenswertes |
Die Eiablage findet in schwimmenden, modernden oder faulenden Pflanzenteilen statt. Während des Einstichs verhält sich A.grandis anders als alle anderen Aeshniden. Im Sitzen krümmt das Weibchen den Hinterleib fast bis an die Brust und beginnt mit dem Einbohren der Eier. Nach jeder Eiablage setzt sie den Legebohrer ein Stück weiter weg, bis schließlich das Abdomen fast gestreckt ist. Bei Störungen der Eiablage durch paarungswillige Männchen fliegen die Weibchen auf und schweben mit gekrümmten Hinterleib in der Luft. |
Gefährdung & Schutz |
Alle in Deutschland vorkommenden Libellen sind nach Bundesnaturschutzgesetz (§ 10 Abs.2 Nr. 10 b BNatSchG [2002], FFH Anhang IV-Arten) und durch die Bundesartenschutzverordnung (§ 1 BArtSchV 2005] in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Nr.10c BNatSchG, übrige Arten, besonders geschützt. Es ist deshalb verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen der Natur zu entnehmen (§ 42 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG). |
Literaturhinweise |
Bellmann, Heiko (1993): Libellen, beobachten und bestimmen. Augsburg (Naturbuch Verlag).Brockhaus, Th. et al. (2015): Atlas der Libellen Deutschlands, Bd. 2 - Libellula Supplement 14. Bremen: GDO. |