Autoren dieses Artsteckbriefes: Bernd Cegielka , Henrik Stoehr
Aeshna caerulea (Ström, 1783)
Arten der Gruppe |
In Mitteleuropa gibt es in der Gattung Aeshna 9 Arten; 2 weitere Arten gibt es in Nordeuropa. |
Verbreitung |
Die Alpen-Mosaikjungfer bewohnt die boreale Zone von Europa, Asien und Nordamerika, d.h.. die nördliche Nadelwaldzone der Erde. |
Lebensraum |
Hoch- und Quellmoore des Schwarzwaldes und der Alpen; in Mitteleuropa nicht unter 1000 m Seehöhe. In Nordeuropa ist die Art nicht an Moore gebunden. |
Ökologie und Lebensweise |
Diese seltene nordische Libelle fliegt zwischen Juli und August über die alpinen Quellmoore, und zwar stets nur in den Vormittagsstunden. Die Paarungsräder bilden sich im Flug. Das Weibchen legt die Eier allein direkt in den Torfboden in der Nähe von rinnendem Wasser ab. |
Hilfe zur Bestimmung |
Eine mit 60-65mm Körperlänge auffallend kleine Edellibelle. Die Augen berühren sich in der Kopfmitte nur auf einer kurzen Strecke. Das Männchen hat einen graubraunen Thorax mit kleinen, gelblichen Antehumeralstreifen (Kommaflecken) und zwei schmalen, hellblauen Seitenstreifen. Das schwarze Abdomen ist mit hellblauen Flecken gezeichnet. Die Augen sind leuchtend blau. Das Weibchen hat ein unauffällig gelb-braun geschecktes Abdomen. Im Gegensatz zu den übrigen Aeshna-Arten ist aber die gelbe Zeichnung an den Abdomenseiten durchgehend, also nicht durch die braune Grundfärbung unterbrochen . |
Ähnliche Arten |
Verwechslungsarten sind andere kleine Aeshna-Arten mit blau geflecktem Hinterleib; diese Arten fliegen aber normalerweise in anderen Lebensräumen. |
Wissenswertes |
Die Tiere setzen sich häufig auf hellem Untergrund wie z.B. Birken ab, pressen den Körper an und sonnen sich. Über die Larvenentwicklung ist nichts bekannt. Es wird vermutet, dass sich die Larven tagsüber im Bodengrund verbergen. |
Gefährdung & Schutz |
Obwohl die meisten Vorkommen der Alpen-Mosaikjungfer unter Naturschutz stehen und diese Gebiete völlig unverändert zu sein scheinen, ist sie vielerorts in den letzten Jahrzehnten verschwunden. Alle in Deutschland vorkommenden Libellen sind nach Bundesnaturschutzgesetz (§ 10 Abs.2 Nr. 10 b BNatSchG [2002], FFH Anhang IV-Arten) und durch die Bundesartenschutzverordnung (§ 1 BArtSchV 2005] in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Nr.10c BNatSchG, übrige Arten, besonders geschützt. Es ist deshalb verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen der Natur zu entnehmen (§ 42 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG). |
Literaturhinweise |
Bellmann, Heiko (1993): Libellen, beobachten und bestimmen. Augsburg (Naturbuch Verlag).Brockhaus, Th. et al. (2015): Atlas der Libellen Deutschlands, Bd. 2 - Libellula Supplement 14. Bremen: GDO. |