Autoren dieses Artsteckbriefes: Philip Steinhoff , Henrik Stoehr
Sympetrum depressiusculum (Selys, 1841)
Arten der Gruppe |
In Mitteleuropa existieren in der Gattung Sympetrum 9 Arten, 2 weitere gibt es in Spanien bzw. auf den Kanaren. Bei einigen Unterarten ist der Status unklar. |
Verbreitung |
Ostmediterranes Faunenelement mit Hauptverbreitung in Zentralasien und SO- Europa; östlich bis zur Ostküste Sibiriens bzw. bis nach Japan; nördlich über Mittelsibirien bis zum Alpenvorland und der Schweiz; südlich bis ins nördliche Italien und die Camargue; westlich bis SO- Frankreich. |
Lebensraum |
Das Habitatsspektrum dieser Art variiert stark, so wird in Deutschland ein enges Biotopspektrum wahrgenommen, während die Art in SO- Europa nicht so wählerisch zu seien scheint. So besiedelt die Art wohl hauptsächlich warme Flachmoore und Sumpfgewässer, wird aber auch oft in Fischteichen, sowie Torfstichen u.ä. nachgewiesen. |
Ökologie und Lebensweise |
Der Beginn der Schlüpfperiode von Sympetrum depressiusculum ist relativ variabel, im Mittel beginnt die Art Ende Juni zu schlüpfen, Ende August ist die Schlüpfperiode vorbei. Die Sumpf- Heidelibelle fliegt von Juli bis Oktober, selten auch noch im November. Der Aktivitätsrhythmus dieser Art ist einzigartig bei den in Mitteleuropa verbreiteten Libellen. Schon in der Morgendämmerung suchen die Männchen sich ein Weibchen an welches sie sich ankoppeln. Das Tandem bleibt dann, ohne ein Paarungsrad zu bilden, bis zu 4 Stunden (je nach Temperatur) am selben Platz sitzen. Erst danach fliegt das Tandem ans Fortpflanzungsgewässer wo die Paarung im Kopulationsrad vollzogen wird. Bereits vor den Mittagsstunden erreicht die Art demnach ihr Aktivitätsmaximum, danach verschwindet sie vom Gewässer in die Umgebung und erst in der Abenddämmerung wird sie wieder aktiver. |
Hilfe zur Bestimmung |
Die Art ist anhand von verschiedenen Merkmalen zu identifizieren. Sympetrum depressiusculum hat, wie auch S. danae, S. sanguineum und S. pedemontanum, schwarze Beine. Auffällig ist außerdem die dichte Aderung der Flügel, infolgedessen sind die Flügel auffallend vielzellig. Ein weiteres für beide Geschlechter gültiges Bestimmungsmerkmal sind die tropfenförmigen, schwarzen Flecken auf dem Hinterleib.
Die Männchen haben einen abgeflachten und gleichmäßig verbreiterten Hinterleib.
Die Weibchen haben eine anliegende Legeklappe. |
Ähnliche Arten |
Die meisten anderen Sympetrum- Arten, allerdings grenzen die schwarzen Beine dieser Art die Möglichkeiten schon stark ein. Als einzige leicht zu verwechselnde Art bleibt Sympetrum sanguineum übrig, als sichere Unterscheidungsmerkmale dienen hier die oben beschriebenen Keilflecken des Hinterleibes, sowie bei Männchen das abgeflachte Abdomen. |
Taxonomische Anmerkungen |
Sympetrum depressiusculum (Sélys, 1841); der deutsche Name lautet Sumpf- Heidelibelle. |
Wissenswertes |
Wahrscheinlich ist die optimale Körpertemperatur der Imagines von Sympetrum depressiusculum niedriger als bei anderen Arten, zumindest ist dies eine plausible Erklärung für die auffallenden Besonderheiten im Verhalten der Art. So beginnt sie schon früh am Morgen aktiv zu werden, während sie in den heißen Mittagsstunden kaum Aktivität zeigt. Zum Abend hin, wenn es kühler wird trifft man sie dann wieder vermehrt an wenn sie in großen Gesellschaften von Sumpf- Heidelibellen auf Nahrungssuche ist. Charakteristisch sind ebenfalls die teilweise riesigen (bis zu 10.000 Tiere) Schlafgesellschaften welche die Art bildet. |
Gefährdung & Schutz |
Gefährdungsursachen sind Eutrophierung von Gewässern; intensive Teichwirtschaft , insbesondere starker Fischbesatz und Beseitigung von Verlandungszonen; in Moorgewässern Entwässerung bzw. Grundwasserabsenkung. Alle in Deutschland vorkommenden Libellen sind nach Bundesnaturschutzgesetz (§ 10 Abs.2 Nr. 10 b BNatSchG [2002], FFH Anhang IV-Arten) und durch die Bundesartenschutzverordnung (§ 1 BArtSchV 2005] in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Nr.10c BNatSchG, übrige Arten, besonders geschützt. Es ist deshalb verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen der Natur zu entnehmen (§ 42 Abs. 1 Nr.1 BnatSchG). Um zum Schutz der Art beizutragen muss die Erhaltung von Auen oder zumindest von Restauen gesichert werden. Außerdem sollte für die Pflege und den Schutz von Feucht- und Streuwiesen gesorgt werden. |
Literaturhinweise |
Bellmann, Heiko (1993): Libellen, beobachten und bestimmen. Augsburg (Naturbuch Verlag).Brockhaus, Th. et al. (2015): Atlas der Libellen Deutschlands, Bd. 2 - Libellula Supplement 14. Bremen: GDO. |