Autoren dieses Artsteckbriefes: Henrik Stoehr , Bernd Cegielka , Maria Schwarz-Waubke
Aeshna cyanea (O.F. Müller, 1764)
Arten der Gruppe |
In Mitteleuropa gibt es in der Gattung Aeshna 9 Arten; 2 weitere Arten gibt es in Nordeuropa. |
Verbreitung |
Die Art kommt in fast ganz Europa sowie auch in Nordwestafrika vor. In Europa fehlt die Blaugrüne Mosaikjungfer lediglich in Irland, Island, weiten Teilen Skandinaviens und im südlichen Balkan. Das Areal reicht im Osten bis zum Kaukasus. Auch in Kleinasien wurde die Art gefunden. |
Lebensraum |
Stehende Gewässer aller Art, auch Gartenteiche und strömungsberuhigte Abschnitte von Fließgewässern. Gern hält sie sich auch an beschatteten Waldweihern auf. |
Ökologie und Lebensweise |
Die Libellen schlüpfen ab Mitte Juni, erscheinen aber meist erst im August und September wieder am Gewässer; bei günstigen Wetterbedingungen fliegt sie bis Oktober/November. Die Flugzeit variiert aber relativ stark je nach Region und Mikroklima. |
Hilfe zur Bestimmung |
Sie gehört mit 70 bis 80 mm Körpergröße zu den großen Aeshnidae. Beide Geschlechter haben breite, grüne Antehumeralstreifen und 2 sehr breite, ebenso gefärbte Thorax-Seitenbinden. Während beim Weibchen auch das gesamte Abdomen schwarz-grün gescheckt ist, sind beim Männchen die Segmente 8-10 schwarz-blau, die übrigen schwarz-grün gefleckt mit blauen Flecken an den Seiten. |
Ähnliche Arten |
Die Blaugrüne Mosaikjungfer kann vor allem mit anderen Mosaikjungfern ähnlicher Färbung verwechselt werden. Noch unausgefärbte Tiere, sind oft nicht leicht von der Torfmosaikjungfer (Aeshna juncea) unterscheidbar. |
Wissenswertes |
Die Blaugrüne Mosaikjungfer gehört wegen ihrer weiten Verbreitung, ihrer imposanten Größe und ihres häufigen Auftretens an Gartenteichen zu den bekanntesten Libellenarten. Sie fliegt auch nicht selten in Städten und Parkanlagen. Das Männchen wirkt im Patrouillenflug an Gewässern den Menschen gegenüber sehr vertraut und neugierig. Häufig werden ältere, naturnah gestaltete Gartenteiche oder kleine Fischteiche als Eiablagegewässer genutzt. Wegen ihrer Neugier und geringen Scheu (sie kann sich bis auf wenige cm dem Menschen nähern), kann sie beim Menschen unbegründet Furcht auslösen. Zudem verfliegt sie sich oft in Häuser. Auch den früher gebräuchlichen Namen Augenstecher trägt sie zu Unrecht, da sie weder angriffslustig ist, noch stechen kann. |
Gefährdung & Schutz |
Trockenlegung von Teichen, Beseitigung von Kleingewässern. Als Erstbesiedeler neu geschaffener Kleingewässer sind spezielle Artenschutzmaßnahmen nicht notwendig. Alle in Deutschland vorkommenden Libellen sind nach Bundesnaturschutzgesetz (§ 10 Abs.2 Nr. 10 b BNatSchG [2002], FFH Anhang IV-Arten) und durch die Bundesartenschutzverordnung (§ 1 BArtSchV 2005] in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Nr.10c BNatSchG, übrige Arten, besonders geschützt. Es ist deshalb verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen der Natur zu entnehmen (§ 42 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG). |
Literaturhinweise |
Bellmann, Heiko (1993): Libellen, beobachten und bestimmen. Augsburg (Naturbuch Verlag).Brockhaus, Th. et al. (2015): Atlas der Libellen Deutschlands, Bd. 2 - Libellula Supplement 14. Bremen: GDO. |